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Honorar
Gesetzlich Versichererte erhalten eine Rechnung, die steuerlich geltend gemacht werden können.
In einigen Fällen ist eine Kostenbeteiligung auch durch gesetzliche Krankenversicherung möglich. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag von mir.
Versicherte der privaten Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe erhalten eine Rechnung auf der Grundlage der neuesten Gebührenordnung für Heilpraktiker (Gebüh) von 1985. Abhängig von Ihrem Vertrag und der Höhe der Behandlungskosten übernehmen die Privatversicherungen teilweise oder vollständig diese Kosten. Ich empfehle daher , dass Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung erkundigen welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden.
Das Erstgespräch kostet 95,00 Euro
Folgetermin werden nach Zeit abgerechnet.
Bezahlung
Ich akzeptiere EC-Karte, paypal-Überweisung und Barzahlung.